Allgemeine Geschäfsbedingungen (AGB) zur Anmietung der mobilen Hessensauna
Hessensauna.de ist eine Marke von
STS STRA-TECH SOLUTIONS UG (haftungsbeschränkt)
Johann-Strauß-Straße 17
Sinn, Fleisbach 35764
(nachfolgend "Vermieter").
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Anmietung der mobilen Hessensauna zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Der Mietvertrag wird zwischen Vermieter und einer natürlichen oder juristischen Person als Mieter abgeschlossen. Der Nutzer ist die Person, welche die Sauna tatsächlich verwendet. Sollte der Mieter die Sauna Dritten zur Nutzung überlassen, ist er verpflichtet, diesen die in den AGB festgehaltenen Nutzungs- und Sicherheitsvorschriften zu übermitteln und deren Einhaltung sicherzustellen.
Urheberrechtlicher Hinweis
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie sämtliche darin enthaltenen Texte, Formulierungen und Inhalte unterliegen dem Urheberrecht und sind geistiges Eigentum des Erstellers. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder sonstige Verwendung auch auszugsweise ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers STS STRA-TECH SOLUTIONS UG (haftungsbeschränkt) nicht gestattet.
Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt und können Schadensersatzansprüche sowie weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
§ 1 Rechte und Pflichten des Vermieters
- Bereitstellung der Sauna
Der Vermieter überlässt die mobile Hessensauna dem Mieter in einwandfreiem, funktionsfähigem und gereinigtem Zustand. Der Zustand der Sauna wird bei Übergabe und Rückgabe durch ein Protokoll dokumentiert.
- Haftungsausschluss für gesundheitliche Risiken
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken, die aus der Nutzung der Sauna resultieren.
- Datenschutz
Der Vermieter behandelt die personenbezogenen Daten des Mieters vertraulich und übermittelt diese nicht an Dritte.
- Haftungsausschluss für unsachgemäße Nutzung
Für Schäden, die infolge unsachgemäßer Nutzung der Sauna oder des Zubehörs durch den Mieter oder Dritte entstehen, haftet der Vermieter nicht.
- Haftungsausschluss für Benutzerdaten im Multimedia-System
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für vom Mieter oder Nutzer hinterlassene Daten auf dem Multimedia-System (z. B. Spotify, Netflix).
- Haftungsausschluss bei Wasserschäden an Elektronik
Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch unsachgemäßen Kontakt der Elektronik mit Wasser.
- Hygiene
Der Vermieter ist für die Endreinigung verantwortlich und übergibt die Sauna desinfiziert und gereinigt an den Mieter.
- Höhere Gewalt
Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Mietausfälle, die durch unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen oder extreme Wetterlagen verursacht werden.
- Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz des Vermieters.
§ 2 Nutzung und Verantwortlichkeit des Mieters
- Private Nutzung der Sauna
Die Sauna darf vom Mieter ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter gestattet.
- Maximale Temperatur
Die maximale zulässige Temperatur der Sauna beträgt 100 °C. Der Mieter haftet für Schäden infolge der Überschreitung dieser Temperatur oder unsachgemäßer Nutzung.
- Verwendung von Handtüchern
Der Mieter ist verpflichtet, Handtücher auf allen Sitz- und Liegeflächen auszulegen und die Sauna nur barfuß zu betreten.
- Prävention von Schimmelbildung
Nach jedem Saunagang sind Handtücher und andere Abdeckungen von den Holzflächen zu entfernen.
- Schutz des Bodenrosts
Der Bodenrost ist vor Verschmutzung und Feuchtigkeit zu schützen.
- Überwachungssysteme
Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsdaten werden überwacht. Bei festgestellten Abweichungen trägt der Mieter die Kosten einer Überprüfung auf mögliche Schäden.
- Zustandspflege und kleinere Wartungsarbeiten
Der Mieter ist für kleinere Wartungsarbeiten, wie das Entfernen von Asche und das Nachfüllen von Wasser, verantwortlich. Es ist dem Mieter untersagt, eigenmächtig Reparaturen durchzuführen.
- Obliegenheit zur Schadensmeldung
Der Mieter ist verpflichtet, Schäden oder Mängel unverzüglich dem Vermieter zu melden, um die Sicherheit und Funktionalität der Sauna zu gewährleisten.
- Öffnen der Saunatür
Die Saunatür darf nur zum Betreten, Verlassen oder kurzen Lüften geöffnet werden. Ein dauerhafter Offenstand ist untersagt.
- Abkühlen des Ofens
Nach dem letzten Saunagang ist der Ofen abkühlen zu lassen, und die Sauna darf während des Ofenbetriebs nicht unbeaufsichtigt bleiben.
- Gesundheitliche Eigenverantwortung
Die Nutzung erfolgt auf eigene gesundheitliche Verantwortung. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen sollten vor Nutzung einen Arzt konsultieren. Der Vermieter haftet nicht für gesundheitliche Risiken.
- Maximale Personenzahl
Die zulässige Anzahl an Nutzern beträgt sechs Personen.
- Schadensfall
Im Falle eines Schadens ist der Vermieter sofort zu informieren, bei Diebstahl ist unverzüglich die Polizei zu verständigen.
- Lokale Vorschriften und Hygieneauflagen
Der Mieter hat sicherzustellen, dass alle lokalen Vorschriften und Hygieneauflagen zur Nutzung der Sauna eingehalten werden.
- Stromanschluss
Die Sauna darf ausschließlich an eine 230V 50Hz Wechselstromversorgung über ein geeignetes Verlängerungskabel mit SCHUKO-Anschluss angeschlossen werden. Die Absicherung der Steckdose hat bauseits zu erfolgen, die Sauna selbst ist wie ein herkömmliches 230V-Gerät anzusehen und verfügt über keine zusätzliche Absicherung. Der Mieter ist für die Bereitstellung einer ordnungsgemäß abgesicherten Steckdose verantwortlich und haftet für Schäden, die durch unzureichende Absicherung entstehen.
- Belüftung
Die integrierte Belüftung (Zu- und Abluft) der Sauna ist beim Betreten zu öffnen und nach dem Saunagang zur Luftzirkulation offen zu lassen.
- Aufgussmittel
Es dürfen ausschließlich für Saunagänge geeignete Aufgussmittel oder Leitungswasser verwendet werden. Alkoholische Getränke, insbesondere Bier, sind als Aufgussmittel strikt verboten. Bei Verstößen trägt der Mieter die Kosten für neue Saunasteine.
Das verwendete Aufgussmittel ist vor der Durchführung des Aufgusses für die Dauer eines vollständigen Saunagangs von mindestens 15 Minuten in der Saunakabine zu temperieren. Dies dient der Vermeidung von Temperaturschocks auf den Saunasteinen und schützt die Saunaeinrichtung vor möglichen Beschädigungen. Das Aufgießen von kaltem Wasser oder kalten Aufgussmitteln direkt auf die heißen Steine ist untersagt. Zuwiderhandlungen können zu Schäden an der Sauna führen, für die der Mieter haftet.
- Nutzung der Holzleiter
Am Anhänger befindet sich eine Holzleiter, die besonders vorsichtig genutzt werden muss, da sie sowie der Anhänger und die Saunaflächen bei Regen und Frost rutschig sein können. Der Mieter hat darauf zu achten, weder von der Leiter noch vom Anhänger zu stürzen.
§ 3 Brennmaterial
- Verwendung von Brennmaterialien
Zulässig ist ausschließlich trocknes naturbelassenes Schnittholz, vorzugsweise Buche oder Eiche.
- Anzündmittel
Zum Anzünden dürfen nur Anzündholz und natürliche Anzünder verwendet werden, flüssige Anzündmittel oder Grillanzünder sind verboten.
- Schonendes Heizen
Der Ofen ist langsam und kontrolliert zu erhitzen.
§ 4 Anhänger und Standort
- Sicheres Ausrichten des Anhängers
Der Anhänger darf lediglich ausgerichtet, jedoch nicht bewegt werden. Der Mieter ist für die korrekte Ausrichtung verantwortlich.
- Geeigneter Untergrund
Die Sauna darf ausschließlich auf einem gepflasterten oder geschotterten Untergrund aufgestellt werden. Bei Standorten auf Wiesen ist besondere Vorsicht geboten. Unter den fünf Stützstellen müssen geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um ein Einsinken zu verhindern, beispielsweise durch das Unterlegen von Blockbohlen. Der Mieter ist für die Standsicherheit der Sauna verantwortlich.
- Brandschutz
Der Mieter hat sicherzustellen, dass sich keine brennbaren Materialien, wie z. B. Dachstühle, in der Nähe des Schornsteins befinden. Der Mieter haftet für Schäden, die aus einem Verstoß gegen diese Pflicht resultieren.
§ 5 Abholung, Rückgabe und Mietpreis
- Rückgabezustand
Die Sauna ist sauber, abgekühlt und fristgerecht zurückzugeben. Die Asche aus dem Aschefach muss im abgekühlten Zustand vom Mieter ordnungsgemäß entfernt werden. Der Mieter ist für eine Zwischenreinigung verantwortlich, wenn die Mietdauer mehrere Tage beträgt. Bei verspäteter Rückgabe oder außergewöhnlicher Verschmutzung fallen Zusatzkosten an.
- Mietpreis und Kaution
Der Mietpreis beträgt 80 € inklusive MwSt. pro Tag, zuzüglich einer Endreinigungsgebühr von 30 € inklusive MwSt. Jeder weitere Miettag unter der Woche (Montag bis Donnerstag) wird mit 30 € pro Tag berechnet. Für Wochenendtage (Freitag, Samstag und Sonntag) liegt der Zusatzpreis bei 50 € pro Tag.
An Feiertagen fällt ein Aufschlag von 100 € auf den Grundpreis an.Eine Kaution in Höhe von 250 € ist bei Übergabe Bar oder per SEPA Überweisung zu hinterlegen.
- Haftung bei verspäteter Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für Mietausfälle, die durch diese Verzögerung entstehen.
- Transport
Die Transportkosten werden auf Grundlage der gefahrenen Kilometer berechnet. Für jeden zurückgelegten Kilometer wird ein Betrag in Höhe von 0,50 € inklusive MwSt. erhoben. Die Berechnung der Transportkosten erfolgt vierfach, da sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt berücksichtigt und jeweils doppelt veranschlagt werden.
- Brennholz
Für die Nutzung der Sauna kann optional Brennholz zum Preis von 10,00 € pro Nutzungstag dazugebucht werden. Die bereitgestellte Menge ist so bemessen, dass sie durchschnittlich für einen Saunabetrieb von ca. 4 Stunden ausreicht. Die tatsächliche Brenndauer kann je nach Außentemperatur, gewünschter Saunatemperatur und Nutzungsverhalten variieren.
§ 6 Haftung und Versicherung
- Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für sämtliche durch ihn verursachten Schäden sowie für unsachgemäßen Gebrauch der Sauna. Es wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung für den Mietzeitraum abzuschließen.
- Haftungsausschluss für technische Störungen
Der Vermieter haftet nicht für Mietausfälle oder Schäden, die durch technische Störungen am Multimedia-System oder anderen elektronischen Geräten entstehen.
§ 7 Sicherheits- und Nutzungsregeln
- Nutzungseinschränkungen
Das Betreten der Sauna mit Schuhen oder Haustieren sowie das Mitbringen offener Flammen, alkoholischer Getränke und Speisen ist untersagt.
- Verwenden von Saunabesen
Das Verwenden von Saunabesen (auch bekannt als Wenik oder Reisig) in der Sauna ist nicht gestattet. Durch die Nutzung dieser Besen können Saft, Harz oder andere Rückstände auf das Holz gelangen und zu dauerhaften Verfärbungen oder Schäden führen. Sollte dieser Hinweis missachtet werden und das Holz der Sauna beschädigt oder verschmutzt werden, muss der Mieter die Kosten für die Reinigung übernehmen. Im schlimmsten Fall kann sogar ein Austausch der betroffenen Holzelemente erforderlich sein, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
- Vorsicht beim Ofen
Das Berühren des Ofens kann zu Hautverbrennungen führen. Zum Öffnen des Aschschachts ist das mitgelieferte Zubehör zu verwenden, um Verletzungen der Haut durch Verbrennungen zu vermeiden.
- Vorkehrungen für den Brandfall
Vor der Nutzung der Sauna ist jede Person verpflichtet, die Gebrauchsanweisung für den Feuerlöscher vollständig zu lesen und zu verstehen. Die Anleitung kann durch Scannen des auf dem Feuerlöscher angebrachten QR-Codes abgerufen werden. Der QR-Code leitet zu einer digitalen Version der Gebrauchsanweisung weiter.
- Sicherheit im Brandfall
Im Brandfall ist der Feuerlöscher aus der Halterung zu entnehmen und entsprechend der Gebrauchsanweisung zu verwenden. Hierbei sind die Schritte der Anleitung strikt zu befolgen, um die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten.
§ 8 Integrierte Dusche und Wasserverwendung
- Trinkwasser
Die integrierte Dusche ist ausschließlich mit Trinkwasser zu betreiben und darf nur über einen handelsüblichen Gartenschlauch-Anschluss, wie etwa von Gardena, angeschlossen werden.
- Haftung für Verunreinigungen
Der Vermieter haftet nicht für Verunreinigungen oder gesundheitliche Risiken durch ungefiltertes Wasser.
- Verwendung bei Frost
Nach Beendigung des Saunagangs sind die Click-Verbindungen der Wasserzuleitung zur Dusche ordnungsgemäß zu entkoppeln, um ein Einfrieren und daraus resultierendes Platzen der Verbindungen zu verhindern.
Zudem ist das Stellventil der Dusche in die Mittelstellung zu bringen, um eine gleichmäßige Entlastung der Leitungen sicherzustellen.
Die ordnungsgemäße Durchführung dieser Maßnahmen obliegt dem Nutzer. Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorgaben resultieren, haftet der Verursacher.
§ 9 Witterung und verbotene Handlungen
- Nutzungseinschränkung bei extremem Wetter
Bei extremen Wetterbedingungen ist die Nutzung der Sauna untersagt.
- Verbot von Rauchen und Essen
Rauchen, Essen und das Mitbringen von Haustieren in die Sauna sind verboten.
- Verbot des Urinierens
Das Urinieren innerhalb der Sauna sowie vom Anhänger aus ist strengstens untersagt. Der Mieter haftet für etwaige Schäden oder zusätzliche Reinigungskosten, die durch Zuwiderhandlungen entstehen.
- Verbot bestimmter Verhaltensweisen
Bewegungen, die das Kippen der Sauna verursachen könnten, sowie sexuelle Handlungen sind untersagt.
- Verbot des Ausscheidens von Körperflüssigkeiten
In der Sauna ist das Ausscheiden von Körperflüssigkeiten, ausgenommen Schweiß, untersagt.
§ 10 Stornierung
- Kostenfreie Stornierung
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor Mietbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen wird eine Stornogebühr von 50 % des Mietpreises fällig.
- Stornierungsprozess
Die Stornierung erfolgt per E-Mail an vertrieb@hessensauna.de